RENTSTAFFEL:
Versicherung: Die Versicherung von 5% der Rentsumme ist bligatorisch. Die Versicherung deckt Reparaturschäden mit einer Selbstbeteiligung von Euro 600,-. Davon ausgeschlossen sind grob fahrlässiges Verhalten und Diebstahl.
Die Mietpreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Parteien als verbindlich anerkannt werden.
1. Alle aufgeführten Preise gelten pro Tag laut den genannten Abhol- und Rückgabezeiten.
2. Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Bei eigenmächtiger Verlängerung erfolgt eine Berechnung in Höhe der doppelten Mietgebühr pro Tag.
3. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem gemieteten Gegenstand sorgsam umzugehen. Für mutwillige Beschädigung oder unsachgemäße Bedienung, auch Dritter, haftet der Mieter im vollen Umfang. Die Haftung des Mieters für das gemietete Material beginnt beim Verlassen unseres Lagers und endet erst beim Wiedereintreffen aller gemieteten Geräte. Der Mieter sorgt für die sichere Aufbewahrung des Materials.
4. Der Mieter haftet in vollem Umfang bei Verlust oder Beschädigung. Er ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte sofort anzuzeigen.
5. Der Mieter hat sich bei der Übergabe der Geräte am Auslieferungsort vom ordnungsgemäßen Zustand derMietmaterialien, einschließlich Zubehör, zu überzeugen. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an.
6. Sollten dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der gemieteten Geräte Schäden entstehen, so übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung.
7. Für Sach- und Personenschäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der gemieteten Geräte beim Mieter oder Dritten entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8. Alle gemieteten Geräte bleiben unser unbeschränktes Eigentum. Jede Weiterveräußerung oder Überlassung an Dritte ist ohne unsere Einwilligung unzulässig.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Köln.
10. Der Mieter bestätigt mit dem Zustandekommen des Mietvertrags, von diesen Mietbedingungen Kenntnis genommen zu haben und ihnen in vollem Umfang zuzustimmen.
11. Mietvertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.
Köln, Januar 2006
FW-STUDIO RENT KÖLN PHONE: 0049 (0)221 5463144 E-MAIL: STUDIO@FALKO-WENZEL.DE